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Bei einer Stornierung werden wir selbstverständlich versuchen, das oder die Zimmer anderweitig zu vermieten. Nur die nicht wieder vermieteten Zeiten kommen bei den "Logis-Ausfallkosten" in Ansatz. Bei Stammgästen kann aus Kulanzgründen auf eine Berechnung dieser Logis-Ausfallzeiten, je nach Einzelfall und Vorreservierungszeitraum, gegebenenfalls verzichtet werden. Ansonsten werden in unserem Hause bei Stornierung einer fest abgeschlossenen Buchung 80 % auf den Logis-Anteil (ohne Frühstück oder Halbpension) berechnet. Der rechtliche Anspruch resultiert aus dem abgeschlossenen Gastaufnahmevertrag (siehe unter Reservierungen und Gastaufnahmevertrag).